Mit diesem Tool können Sie berechnen, wie sich wertvermehrende Investitionen auf den Mietzins auswirken. Die Ergebnisse müssen nach einem 'gerechten' Schlüssel auf die Mietparteien aufgeteilt werden. Die Berechnung entspricht der im SVIT-Kommentar N 68-77 beschriebenen Formel. | Auszug SVIT-Kommentar öffnen (N 68-73 - PDF) wechseln zur Variante Bundesgericht | |
Erläuterungen zum Gebrauch dieses Tools und zu «wertvermehrenden Investitionen» |
Gegenstand | Investition 100% | wertverm. Anteil | Förderbeiträge | Abschreibung | Verzinsung | Zwischentotal | Unterhalts- zuschlag | Mehrzins | |
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pro Jahr | pro Monat | ||||||||
Hinweis zu allfälligen Förderbeiträgen | ||
Gemäss Art. 14 Abs. 3Bis VMWG müssen Förderbeiträge für energetische Verbesserungen, welche der Vermieter gestützt auf kantonale und eidgenössische Erlasse erhält vom wertvermehrenden Anteil der Investitionskosten und nicht von der gesamten Investitionssumme abgezogen werden (vgl. BGer 4A_484/2011 E. 4 vom 2.11.2011).
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