Die Verzinsung

Das investierte Kapital wird zum Zinssatz der örtlichen Kantonalbank für I. alte, variable Wohnbauhypotheken (ab Herbst 2008 zum neuen Referenzzinssatz gem. Art. 12a VMWG) verzinst. Es spielt also keine Rolle, wo und zu welchen Bedingungen die Vermieterschaft das Kapital aufgenommen hat. Um das Risiko der Vermieterschaft abzudecken, wird dieser Zinssatz um 0.5% erhöht.

Vorgabezahl ist der aktuelle Hypozins: Diesen müssen Sie evtl. auf die von Ihnen zu berechnenden Situation anpassen. Den Zusachlag von 0.5% müssen Sie nicht berücksichtigen - das Tool rechnet diesen automatisch hinzu.

Eine Liste mit den mietrechlichen Zinssätzen  finden Sie unter   "Hypothekarzins".

Da sich mit der Amortisation die zu verzinsende Summe jedes Jahr um die Amortisationsrate reduziert, wird der oben beschriebene Zinssatz durch zwei geteilt.

Die Formel zur Berechnung der Verzinsung lautet demnach:

((Hypozinssatz + 0.5) geteilt durch 2)