Förderbeiträge Förderbeiträge für energetische Verbesserungen, welche der Vermieter gestützt auf kantonale und Eidgenössiche Erlasse erhält, sind vom wertvermehrenden Anteil der Investitionskosten und nicht von der gesamten Investitionssumme, welche regelmässig auch Unterhaltsarbeiten umfasst, abzuziehen (Art. 14 Abs. 3bis VWMG) | ||