Das Mietrecht (Art. 253-274g OR und Art. 1-27 VMWG) |
Obligationenrecht (OR) und Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) gesuchter Artikel: |
Zweiter Abschnitt: Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchlichen Forderungen d |
Art. 269 (OR) |
s. auch: Art 10 VMWG |
A. Missbräuchliche Mietzinse I. Regel |
Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen. |
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