Das Mietrecht (Art. 253-274g OR und Art. 1-27 VMWG) |
Obligationenrecht (OR) und Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) gesuchter Artikel: |
Art. 16 (VMWG) |
s. auch: Art 269a OR |
Teuerungsausgleich |
Zum Ausgleich der Teuerung auf dem risikotragenden Kapital im Sinne von Artikel 269a Buchstabe e des Obligationenrechts darf der Mietzins um höchstens 40 Prozent der Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise erhöht werden. |
Seite ausdrucken | neue Suche |