Das Mietrecht (Art. 253-274g OR und Art. 1-27 VMWG)


Obligationenrecht (OR)
und
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

gesuchter Artikel:
 
Art. 15 (VMWG)
s. auch: Art 269a OR
Bruttorendite
1 Die Bruttorendite im Sinne von Artikel 269a Buchstabe c des Obligationenrechts wird auf den Anlagekosten berechnet.
    2 Ausser Betracht fallen offensichtlich übersetzte Land-, Bau- und Erwerbskosten.

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