Das Mietrecht (Art. 253-274g OR und Art. 1-27 VMWG) |
Obligationenrecht (OR) und Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) gesuchter Artikel: |
Art. 12 (VMWG) |
s. auch: Art 269a OR |
Kostensteigerungen |
1 Als Kostensteigerungen im Sinne von Artikel 269a Buchstabe b des Obligationenrechts gelten insbesondere Erhöhung des Hypothekarzinssatzes, der Gebühren, Objektsteuern, Baurechtszinse, Versicherungsprämien sowie Erhöhungen der Unterhaltskosten. |
2 Aus Handänderungen sich ergebende Kosten gelten als Teil der Erwerbskosten und nicht als Kostensteigerungen. |
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