Das Mietrecht (Art. 253-274g OR und Art. 1-27 VMWG) |
Obligationenrecht (OR) und Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) gesuchter Artikel: |
Art. 11 (VMWG) |
s. auch: Art 269a OR |
Orts- und quartierübliche Mietzinse |
1 Massgeblich für die Ermittlung der orts- und quartierüblichen Mietzinse im Sinne von Artikel 269a Buchstabe a des Obligationenrechts sind die Mietzinse für Wohn- und Geschäftsräume, die nach Lage, Grösse, Ausstattung, Zustand und Bauperiode mit der Mietsache vergleichbar sind. |
2 Bei Geschäftsräumen kann der Vergleich im Sinne von Artikel 269a Buchstabe a des Obligationenrechts mit den quartierüblichen Quadratmeterpreisen gleichartiger Objekte erfolgen. |
3 Ausser Betracht fallen Mietzinse, die auf einer Marktbeherrschung durch einen Vermieter oder eine Vermietergruppe beruhen. |
4 Amtliche Statistiken sind zu berücksichtigen. |
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